ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / HAUSORDNUNG
§1 Geltungsbereich der Hausordnung
Die Hausordnung gilt für den Besuch einer Veranstaltung der Fa. STR Kultur- und Betriebs GmbH , Quellenstr. 7, 70376 Stuttgart, Deutschland (im Folgenden nur noch genannt: Veranstalter) sowie für das Betreten der vom Veranstalter genutzten Veranstaltungsfläche inklusive Parkplätze und Wege zur Veranstaltungsstätte.
Mit dem Erwerb der Eintrittskarte (auch beim Kaufvertrag mit einem Drittanbieter) erkennt der/die Besucher*in die Gültigkeit dieser Hausordnung an. Dies gilt auch, wenn die Veranstaltungsstätte in sonstigen Fällen betreten wird.
§2 Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Veranstalter.
Der von ihm eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, im Namen des Veranstalters das Hausrecht auszuüben und durchzusetzen, insbesondere Kontrollen nach dieser Hausordnung durchzuführen oder den Verweis und die Verbringung vom Veranstaltungsgelände gemäß dieser Hausordnung oder den gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen.
§3 Erwerb von Eintrittskarten
Eintrittskarten dürfen nur erworben werden, wenn der/die Käufer*in beabsichtigt, selbst mit diesen Karten die Veranstaltung zu besuchen oder sie in seinem Freundes- oder Verwandtenkreis oder sie in üblichem Rahmen an Geschäftspartner*innen oder sonst nahestehende Kreise zu verschenken oder weiterzugeben.
Der Erwerb der Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten.
Das Herstellen und Inverkehrbringen von gefälschten Eintrittskarten wird strafrechtlich verfolgt.
Den Besucher*innen wird empfohlen, Eintrittskarten nur über www.quellenkonzerte.de zu erwerben.
§4 Einlass der Besucher*innen
Bei Einlass für Besucher*innen unter 18 Jahren gilt das Jugendschutzgesetz. Der Veranstalter ist berechtigt, zur Überprüfung des Alters geeignete Legitimationspapiere (z.B. Personalausweis) zu fordern.
Einlass wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte im Original gewährt und nur dann, wenn der/die Besucher*in die Bedingungen dieser Hausordnung erfüllt. Zu Gültigkeit der Eintrittskarte siehe “§3 – Erwerb von Eintrittskarten”
Der Veranstalter ist berechtigt, im Einzelfall das Vorzeigen eines amtlichen Lichtbildausweises zu verlangen.
Mit dem Einlass werden die Eintrittskarten entwertet.
Eine Rücknahme oder ein Umtausch der Eintrittskarte ist nicht möglich.
Der/die Besucher*in willigt in Kontrollmaßnahmen seiner Bekleidung und mitgebrachten Taschen und Behältnisse aus Sicherheitsgründen und zur Kontrolle der Einhaltung dieser Hausordnung am Einlass ein.
Der Veranstalter kann Einlasszeiten verändern, insbesondere wenn dies aus Sicherheitsgründen geboten ist.
Der Veranstalter kann den Einlass verweigern, wenn
der/die Besucher*in keine gültige Eintrittskarte besitzt,
- der/die Besucher*in die Vorlage von Legitimationspapieren im Falle einer Altersüberprüfung verweigert,
- der/die Besucher*in eine Kontrollmaßnahme seiner Bekleidung, Utensilien oder Behältnisse verweigert,
- der/die Besucher*in erkennbar unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonst berauschenden Mitteln steht,
- der/die Besucher*in Waffen oder gesetzlich verbotene Gegenstände (siehe § 6) bei sich führt,
- gegen den/die Besucher*in ein Hausverbot besteht,
- der/die Besucher*in erkennbar beabsichtigt, den Veranstaltungsablauf zu stören, Gewalt auszuüben oder dazu anzustiften,
- der/die Besucher*in im Vorfeld durch Kundgabe von rassistischen, menschenverachtenden, fremdenfeindlichen oder sexuellen Äußerungen in Wort, Bild oder Verhalten auffällt oder eine solche Kundgabe erkennbar beabsichtigt ist, oder
- im Übrigen der/die Besucher*in erkennbar beabsichtigt, gegen die Hausordnung zu verstoßen,
- wenn Besucher*innen nicht die Anforderungen an Veranstaltungsbesucher*innen, im Sinne der jeweils gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, erfüllen.
In diesem Fall hat der/die Besucher*in keinen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§5 Aufenthalt des/der Besucher*innen auf dem Veranstaltungsgelände
Der/die Besucher*in hat die Eintrittskarte nach Einlass bei sich zu führen und auf diese oder eine sonst ausgehändigte Zutrittsberechtigung auf Verlangen jederzeit vorzulegen.
Bei Verlust von Pfandmarken werden diese nicht ersetzt.
Der/die Besucher*in hat sich so zu verhalten, dass der Veranstalter, andere Besucher*innen und Dritte nicht geschädigt, gefährdet oder belästigt werden.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten.
ABrandschutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht, auch nicht nur vorübergehend, verstellt, versperrt, verhangen oder sonst beeinträchtigt oder missbraucht werden.
Es ist dem/der Besucher*in verboten,
- den Veranstaltungsablauf zu stören,
- innerhalb des Gebäudes zu rauchen,
- strafbare, ordnungswidrige oder allgemein zu missbilligende Handlungen vorzunehmen oder dabei behilflich zu sein oder dazu anzustiften,
- andere Besucher*innen zu gefährden,
- Feuer zu machen, Feuerwerkskörper oder pyrotechnische Gegenstände zu zünden,
- Anlagen und Einrichtungen, usw. zu beschmieren, zu beschädigen oder zu entfernen,
- Zäune, Lichtmasten, Gebäude, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und andere Infrastruktureinrichtungen auf dem Veranstaltungsgelände zu besteigen,
- Absperrungen zu umgehen, oder erkennbar nicht dem/der Besucher*innen zugängliche Bereiche zu betreten oder dabei behilflich zu sein,
- das Veranstaltungsgelände zu verunreinigen,
- Werbung jeglicher Art zu betreiben oder Flugblätter oder sonstige Materialien zu verteilen, sofern dies vom Veranstalter zuvor nicht ausdrücklich und schriftlich erlaubt wurde,
- menschenverachtende, rassistische, fremdenfeindliche, politisch-extremistische, obszön anstößige oder beleidigende, links- oder rechtsradikale oder sonstige radikale Parolen zu äußern oder zu verbreiten,
- links- oder rechts- oder anders extremistisch zu handeln, insbesondere Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen (§ 86a StGB),
- ungenehmigt Getränke, Lebensmittel, Souvenirs, Kleider, Werbeartikel, Fan-Artikel, Merchandise-Artikel und/oder andere Waren und Gegenstände zu verteilen oder zu verkaufen.
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Veranstaltung oder Teilen davon für den gewerblichen und/oder kommerziellen Gebrauch zu erstellen,
- Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen der Künstler und ihrer Darbietungen auch für den privaten Gebrauch zu erstellen (dies ist auch schon durch das Urheberrechtsgesetz verboten),
- außerhalb der Toilettenräume seine Notdurft zu verrichten.
- Bei einem Verstoß kann der Veranstalter den/die Besucher*in aus der Veranstaltung verweisen. In diesem Fall hat der/die Besucher*in keinen Anspruch auf erneuten Einlass oder Erstattung des Eintrittspreises. Das Recht des Veranstalters, Schadensersatz geltend zu machen, bleibt unberührt.
§6 Verbotene Gegenstände
Das Mitsichführen, Mitbringen und/oder Nutzen folgender Gegenstände ist für den/die Besucher*innen verboten: Glas in jeglicher Form (Flaschen, Gläser, …), Waffen, spitze Gegenstände, mitgebrachte Getränke jeglicher Art, Speisen, professionelles Fotoequipment (Spiegelreflexkameras), Gashupen, Vuvuzelas, Brandbeschleuniger, Aggregate, Benzin, Porzellan, Tiere, Autobatterien, Pyrotechnik, Schleudern, Katapulte, Drohnen (und jegliche andere Art von Flug-Geräten)
Erlaubte Gegenstände können beim Veranstalter erfragt werden.
Der Veranstalter behält sich vor, aus Sicherheitsgründen einzelne Gegenstände vor Ort auszuschließen.
§7 Sicherheit
Den Besucher*innen wird empfohlen, sich im Vorfeld bzw. bei Eintritt in das Veranstaltungsgelände mit den vorhandenen und gekennzeichneten Rettungswegen vertraut zu machen.
Den Anweisungen des Veranstalters und des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten.
§8 Programm
Die Künstler*innen sind für die Inhalte ihrer Darbietung alleine verantwortlich, der Veranstalter nimmt lediglich durch seine Auswahl der Künstler Einfluss auf das Programm.
§9 Ausfall der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung aus Gründen die nicht im Einflussbereich des Veranstalters liegen nicht durchgeführt werden können (z.B. aber nicht abschließend Höhere Gewalt, Epidemie, Pandemie, Gründen der Pietät, kurzfristige Erlasse der zuständigen Behörden/Minesterien) beschränkt sich das Recht auf Rückerstattung der Besucher*innen auf den reinen bezahlten Ticketpreis. Ausgeschlossen sind weitere Kosten wie Vorverkaufs- und Systemgebühren.
§10 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für bei Besucher*innen verursachte Sach- und Vermögensschäden unbeschränkt, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Der Veranstalter haftet für bei Besucher*innen verursachte Sach- und Vermögensschäden, soweit sie von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursacht wurden, hingegen nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher*innen regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht). Seine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist in der Höhe beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
Für bei Besucher*innen vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haftet der Veranstalter hingegen in vollem Umfang, also für jede Art von Fahrlässigkeit und für Vorsatz.
Für Diebstähle auf dem Veranstaltungsgelände haftet der Veranstalter, soweit er nicht nach Absatz 1 oder 2 haftet, nicht, soweit er nicht erkennbar oder ausdrücklich eine Verwahrungspflicht übernommen hat.
§11 Datenschutz
Für die Angaben von persönlichen Daten bei Kaufabschluss gelten unsere Datenschutzbestimmungen.
§12 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand sowie der Erfüllungsort richten sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordung und des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hat der/die Kund*in keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand unser Sitz in Stuttgart.
§13 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, werden sie durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die dem Gewollten am nächsten kommen.